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Energiegesetz 2025: Ein Wendepunkt für Gebäude – und wie Solskin Ihnen hilft, den Wandel anzuführen

Die Schweiz steht vor einem tiefgreifenden Wandel ihrer Energiepolitik. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das im Juni 2024 per Volksabstimmung angenommen wurde, treten ab Januar 2025 umfassende Reformen in Kraft. Ziel ist es, die Verbreitung von Photovoltaiksystemen (PV) deutlich zu beschleunigen. Diese neuen Regelungen verändern grundlegend die Pflichten — und auch die Chancen — für Gebäudeeigentümer.


Doch wo es neue Verpflichtungen gibt, eröffnen sich auch erhebliche finanzielle und architektonische Vorteile. Solskin hilft Ihnen dabei, dieses Potenzial voll auszuschöpfen — mit einem System, das nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ästhetisch integriert, leistungsstark und langlebig ist.


Einfamilienhaus mit PV-Fassadensystem
Einfamilienhaus mit Solskin dynamischem PV-Fassadensystem

Eine neue Gesetzeslage für Solar in der Schweiz

Die 300-m²-Vorgabe erfüllen – ohne Kompromisse

Im Zentrum der Reform steht Artikel 45a des Schweizer Energiegesetzes (EnG), der die Installation von Solaranlagen auf allen Neubauten mit mehr als 300 m² nutzbarer Dach- oder Fassadenfläche vorschreibt. Einige Kantone gehen sogar noch weiter und dehnen diese Pflicht auf kleinere Gebäude aus.


Erfreulich ist, dass die Schweizer Solargesetzgebung nun auch Fassaden – nicht nur Dächer – als zentrale Flächen für PV-Systeme anerkennt. Diese Neuausrichtung erweitert das Solarpotenzial enorm – und genau hier kommt Solskin ins Spiel. Im Gegensatz zu herkömmlichen PV-Lösungen ist Solskin für alle Fassadentypen konzipiert: von massiven Wänden über Glasfassaden bis hin zu Fensterflächen – ohne dabei Tageslicht, Transparenz oder architektonische Qualität einzubüssen. Ob gebogen, geneigt oder vollverglast – Solskin passt sich dem Gebäude an, nicht umgekehrt.


Nahtlose Integration, einfacher Prozess

Dank Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) profitieren vorintegrierte PV-Systeme wie Solskin von vereinfachten Bewilligungsverfahren – in der Regel sogar bewilligungsfrei. Das beschleunigt die Installation erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich – ein klarer Vorteil für die rasche Umsetzung. Als vollständig vorintegriertes Fassadensystem fügt sich Solskin perfekt in diesen rechtlichen Rahmen ein und ermöglicht eine reibungslose Installation an nahezu jedem Gebäude.


Energie für Gemeinschaften: Solskin für große Solarprojekte

Wir unterstützen große PV-Anlagen, insbesondere jene, die lokale Energiegemeinschaften versorgen. Solche Systeme tragen zur Dezentralisierung der Energieversorgung bei und profitieren von klaren gesetzlichen Anreizen. Gemäß Artikel 15b des Energiegesetzes (EnG) können Gebäudeeigentümer bei Anlagen über 50 kW einen Teil der Netzausbaukosten zurückerstattet bekommen, sofern lokale Netzverstärkungen erforderlich sind. Zusätzlich verpflichtet Artikel 15 die Netzbetreiber, überschüssigen Strom abzunehmen und zu vergüten – ein stabiler und planbarer Ertragsweg für Produzenten.


Solskin passt sich nicht an diese Änderungen an – wir sind bereits dafür gemacht.

 
 
 

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