Förderungen und Einsparungen optimal nutzen: Ihr Leitfaden zu den Schweizer Solar-Incentives 2025 mit Solskin
- Daria Marti
- 9. Juli 2025
- 3 Min. Lesezeit
In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir die Energieverordnungen für Photovoltaikanlagen in der Schweiz beleuchtet und gezeigt, wie Solskin optimal auf diese Anforderungen abgestimmt ist. Heute möchten wir den Fokus auf Sie als Gebäudeeigentümer*in richten – und aufzeigen, wie diese Vorgaben nicht nur Pflichten, sondern echte Chancen darstellen.
Neben den gesetzlichen Vorgaben bieten der Bund, die Kantone und viele Gemeinden eine Vielzahl an finanziellen Anreizen, um die Nutzung von Photovoltaiksystemen zu fördern. Diese Förderungen und Vorteile können Ihre Investitionskosten erheblich senken und langfristig zu spürbaren Einsparungen bei den Energiekosten führen – und machen aus Pflicht eine zukunftsweisende Investition.

Förderbeiträge
Auf Bundesebene wird die Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen von Pronovo AG verwaltet. Die Höhe dieser Förderung richtet sich nach Grösse, Art (Dach-, Fassaden- oder Freiflächenanlage) und den technischen Spezifikationen der Anlage. Die Vergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Beitrag pro installiertem Kilowatt (kW) zusammen. Insgesamt können so bis zu 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen abgedeckt werden, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme massgeblich sind. Die genauen Beträge sind im Anhang 2.1 der Energieförderverordnung festgelegt.
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Kantone und Gemeinden weitere Unterstützungen an – wie direkte Zuschüsse, Planungsberatung oder gezielte Förderungen für nachhaltiges Bauen. Diese Programme können die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage deutlich verbessern.
Wichtig: Damit Sie die EIV erhalten, muss der Förderantrag vor dem Bau der Anlage gestellt werden. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Projekt förderfähig ist und alle formellen Anforderungen erfüllt.
Solskin begleitet Sie dabei vollumfänglich:Wir analysieren Ihre individuellen Fördermöglichkeiten, berechnen die potenzielle Rückvergütung und übernehmen die komplette Abwicklung der Anträge – damit Sie mit minimalem Aufwand die maximale Förderung erhalten.
Solskin: Ihr Partner über den gesamten Projektverlauf hinweg
Regulatorische Unterstützung:Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihr Projekt alle Bundes- und Kantonsvorgaben erfüllt – für maximale Förderfähigkeit und ohne Verzögerungen.
Planung & Installation:Von der ersten Idee über die technische Planung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung – Solskin übernimmt alles, mit Fokus auf Energieeffizienz und Architektur.
Mit Solskin investieren Sie nicht einfach in eine PV-Anlage – Sie investieren in eine zukunftssichere Komplettlösung mit rechtlicher, technischer und finanzieller Kompetenz.
Steuerabzug
In den meisten Schweizer Kantonen sind die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen steuerlich absetzbar. Das bedeutet: Die gesamten Ausgaben für Anlage und Installation können im Jahr der Inbetriebnahme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – sofern es sich um eine bestehende Immobilie handelt. Diese Regelung gilt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und trägt massgeblich zur Amortisation Ihrer Investition bei.
Ausnahmen: In den Kantonen Luzern und Graubünden ist dieser Abzug derzeit nicht möglich – ein wichtiger Punkt bei Ihrer Investitionsplanung.
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Einkommen, der Höhe der Investition und dem Steuersatz Ihres Wohnkantons. Es gibt keinen festen nationalen Abzugssatz – stattdessen richtet sich der Vorteil nach dem Grenzsteuersatz, also dem Prozentsatz, der auf Ihren letzten steuerbaren Franken angewendet wird.
Beispiel:Eine Person mit einem Einkommen von CHF 150’000–200’000 in Zürich hat einen Grenzsteuersatz von etwa 20–24 %. Bei einer Investition von CHF 30’000 in eine PV-Anlage ergibt das eine Steuerersparnis von rund CHF 6’000–7’200. Bei einem typischen Satz von 23.5 % wären es CHF 7’050 – bei höheren Einkommen entsprechend mehr.
Neigungswinkel-Bonus
Eigentümer von fassadenintegrierten Photovoltaikanlagen, wie Solskin, profitieren zusätzlich vom sogenannten Neigungswinkel-Bonus – einem finanziellen Anreiz für Solarpanels, die mit einem Winkel von 75° oder mehr installiert sind. Besonders in städtischen Gebieten mit begrenztem Dachraum, aber viel vertikaler Fläche, ist dieser Bonus besonders wertvoll.
Für Solskin ist dieser Bonus ideal – denn unsere Lösung wurde genau dafür entwickelt: Solare Energiegewinnung über alle Fassadenflächen hinweg, ohne Kompromisse bei Ästhetik oder Funktion.
Netznutzungsgebühren & Energiegemeinschaften
Durch Netzgebührenbefreiungen für selbst genutzten Strom senken Sie Ihre Betriebskosten spürbar. Überschüssiger Strom kann zu garantierten Vergütungssätzen ins Netz eingespeist werden. Wer Teil einer lokalen Energiegemeinschaft (z. B. ZEV) ist, profitiert zudem von bis zu 40 % reduzierten Netznutzungsgebühren – was kooperative Solarprojekte noch attraktiver macht.
Solskin: Entwickelt für das neue Energiezeitalter der Schweiz
Mit hocheffizienten PV-Modulen, hochwertigsten Materialien und ästhetischem Design verwandelt Solskin Ihre Fassade oder Fensterfläche in ein aktives Energieelement. Die modulare Bauweise eignet sich für Neubauten und bestehende Gebäude – in der Stadt ebenso wie in alpinen Regionen.
Wir machen das Schweizer Förderdickicht transparent – und holen das Maximum für Sie heraus: in Planung, Subventionen und Steuerersparnis.
Sehen Sie sich auch unsere Leistungen an:
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zu Förderprogrammen und Energiegesetzen in der Schweiz. In kommenden Beiträgen zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie Projekte planen, Förderanträge einreichen und steuerliche Vorteile optimal nutzen.
Bleiben Sie dran – und lassen Sie Solskin den Weg zu intelligenter, nachhaltiger Architektur für Sie ebnen.




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